Gesetze zum Energiesparen: Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) & Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Im Zusammenhang mit Energie und Umweltschutz gibt es zwei wichtige Gesetze, die man bei der Entscheidung der Energiequelle berücksichtigen sollte. Beide sind so gestaltet, dass sie alternative Energien fördern, also den Bau von Energiesparhäusern, den Einsatz von Photovoltaikanlagen usw. Beide Gesetze sehen Förderungen für Bauherren vor: das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG).

Das EEG, das Gesetz über Erneuerbare Energien, ist ein wichtiger Punkt im Rahmen der Beschlüsse, die im Klimaschutzpaket durch die Bundesregierung verabschiedet wurden. Es dient weniger dem Einsparen von Energie, sondern mehr dem Klimaschutz. Erneuerbare Energien übernehmen im Rahmen des Klimaschutzes wichtige Aufgaben und regulieren auch den Energiemarkt. Das EEG soll dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Gesamtvolumen der Energien Vorschub leisten. Durch die Bestimmungen dieses Gesetzes soll der Bau von Energieanlagen mit erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Abhängigkeit von fossilen Energien, wie Kohle und Erdöl vermindert werden. Das Besondere an diesem Gesetzt ist, dass die Umstellung auf Energieanlagen gemäß des EEG mit zahlreichen Förderungen vergütet wird. Wer beispielsweise seine Energiequelle auf Photovoltaikanlagen, Erwärme oder Windkraft umstellt, kann mit einer entsprechenden Förderung vom Staat rechnen.

Ein weiterer Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist das EEWärmeG, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es bildet sozusagen den zweiten Teil und ergänzt das EEG. Beide Gesetze wurden so entwickelt, dass sie aufeinander abgestimmt sind, wobei das EEWärmeG den Wärmebereich des EEG unterstützt. Anders als das EEG ist das EEWärmeG jedoch noch nicht rechtsgültig. Es wird voraussichtlich Mitte 2008 in Kraft treten. Im EEWärmeG ist festgelegt, dass der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Erzeugung von Wärmeenergie von derzeit 6 % auf 14% angehoben werden soll. Durch die Umstellung auf erneuerbare Quellen zur Erstellung von Wärmeenergie soll der Co2-Ausstoß drastisch verringert werden. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg eine Verordnung gemäß dem EEWärmeG erlassen. Die Verordnung gilt jedoch vorerst nur für Neubauten, die nach dem 01. Januar 2008 erbaut wurden.