Energiesparhaus Förderung von Photovoltaik & Einspeisevergütung durch EEG

Das EEG sieht eine besondere Förderung von Energie sparenden Bauvorhaben vor. Dazu gehören die Förderung des Einbaus von Photovoltaikanlagen und eine spezielle Einspeisevergütung. Der Einbau einer Photovoltaikanlage wird beispielsweise über die KfW mit besonderen Förderprogrammen und zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Diese Förderung gilt für alle Komponenten, inklusive der Planung, notwendiger Anschlüssen, sogar die Erweiterung einer Photovoltaikanlage wird finanziell unterstützt. Da die Photovoltaik Kosten sehr hoch sind, ist die finanzielle Unterstützung durch staatliche Förderung für viele Bauherren ein wichtiges Kriterium in ihrer Entscheidung für ein Niedrigenergiehaus. Die Förderung der Photovoltaik Kosten lohnt sich sowohl für den Staat, doch vor allem für den Bauherrn. Auf diese Weise erhält er eine kostengünstige Finanzierung oder einen Zuschuss, der das Eigenkapital nicht antastet. Zudem hat er im Laufe der Zeit durch die Inbetriebnahme einer Solaranlage finanzielle Steuervorteile, die Energiekosten sinken und er erhält für die Errichtung und das Betreiben einer Photovoltaik Anlage eine monatliche Vergütung.

Der weit größere finanzielle Vorteil bei einer Photovoltaikanlage entsteht jedoch nicht durch die staatliche Förderung des Einbaus, sondern durch die so genannte Einspeisevergütung. Diese ist gestaffelt und bezieht sich ausschließlich auf Solaranlagen. Bei der Vergütung kommt es darauf an, wo diese eingebaut wird. Steht die Solaranlage auf einer Freifläche, so beträgt die Vergütung 35,49ct / kW/h. Auf Gebäuden ist die Solarstrom Einspeisevergütung gestaffelt nach dem kW-Verbrauch und liegt zwischen 43,99ct und 46,75ct, wobei die Solarstrom Einspeisevergütung steigt, je weniger Verbrauch ein Haus aufweist. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Betreiber einer Solaranlage, also der Bauherr, sich beim Finanzamt als Unternehmer eintragen lassen kann und dementsprechend als „Hersteller von Solarenergie" Steuerersparnisse bei der Umsatzsteuer erreichen. Zudem gibt es die so genannte EEG-Umlage. Hiermit ist gemeint, dass der Netzbetreiber dem Betreiber der Solaranlage die Einspeisung des Stroms in das Netz vergütet. Diese Vergütung nennt man EEG-Umlage, zurzeit beträgt diese Umlage ca. 1,04ct / kW/h. Auf diese Weise werden auch die steigenden Strompreise durch den Energiemarkt teilweise aufgefangen, was zu einer Ersparnis bei den Energiekosten des Hausbesitzers führt.