Gesetze zum Energie sparen: Energiesparverordnung (EnEV) für Hausbesitzer & -bauer - Bauvorschrift

Die Energiesparverordnung (kurz EnEV) wurde beschlossen, um einheitliche Richtlinien für den Umgang mit Energie sparenden Maßnahmen und dem generellen Energieverbrauch von Wohn- und Nutzhäusern zu erhalten. Sie dient hauptsächlich dem Umwelt- und Klimaschutz, vor allem durch Ergänzungen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien und der Umrüstung auf energiesparende Anlagen bei Altbauten. Die Richtlinien werden bei Neubauten berücksichtig, bei der Ausstellung des Energieausweises sind sie Grundlage dafür, welche Maßnahmen der Gutachter dem Hausbesitzer empfiehlt, um die Richtlinien einzuhalten bzw. die Werte für sein Haus zu verbessern.

Die Energiesparverordnung (EnEV) wurde aus der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung gebildet. Wie schon diese beiden Verordnungen gehört auch die EnEV zu den zwingend einzuhaltenden Bauvorschriften und untersteht dem Baurecht. Die EnEV ist Grundlage für viele Berechnungen und Baumaßnahmen, unter anderem ist sie auch Berechnungsgrundlage für den Bedarfsausweis. In der Energiesparverordnung sind die bautechnischen Energiestandards zu einem effizienten Energieverbrauch für Neu- und Umbauten festgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude ebenso wie für Betriebe und Büros.

Ob ein Nachweis gemäß der EnEV notwendig ist und in welchem Rahmen dies zu geschehen hat, richtet sich im Allgemeinen danach, ob es sich um einen Neubau oder um einen modernisierten Altbau handelt. Hier macht das EnEV Unterschiede in den Standards, der Nachweispflicht und auch der Berechnungsgrundlage. Generell wird bei der Energiesparverordnung der Primärenergiebedarf berechnet. Dieser wird ermittelt durch die kW/h pro m² Nutzfläche pro Jahr. Bei älteren Gebäuden wird hierzu die Energieabrechnung verwendet. Die Energiesparverordnung besteht in der Grundform seit dem Jahr 2000 und hat in den letzten Jahren einige Änderungen erfahren. Im Jahr 2007 wurden zum Beispiel die Anforderungen und die Bewertung von Nichtwohnhäusern geändert. Darüber hinaus wurde auch der Energieausweis in die Verordnung eingefügt, für den bestimmte Paragraphen die Bewertungsgrundlage darstellen. Auch die Verwendung alternativer Energiequellen und damit auch Energiesparhäuser wurden in der Ergänzung berücksichtig. Für das Jahr 2009 sind weitere Änderungen geplant. Hierbei geht es um verschärfte Anforderungen für Neu- und Altbauten, einem vereinfachten Nachweisverfahren und geänderte Anforderungen bei Nachrüstungen.

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Zusammenfassung

Ein wichtige Gesetz zum Energiesparen ist die Energiesparverordnung (EnEV) für Hausbesitzer & -bauer. Sie ist eine verbindliche Bauvorschrift, die weitreichende Folgen für den Bau oder die Renovierung eines Gebäudes haben können.

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