KfW Förderprogramme & Zuschüsse für Energiesparhäuser und Energiesparmaßnahmen
Ökologisches Bauen bzw. die Sanierung von Altbauten unter ökologischen Gesichtspunkten ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden, was auf potenzielle Investoren oftmals abschreckend wirkt. Um die Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, wurden vom Gesetzgeber in einigen Gesetzen und Verordnungen zum Energiesparen zahlreiche monetäre Anreize geschaffen. Die zinsgünstigen Darlehen und Förderkredite sind dabei an die Durchführung von Energiesparmaßnahmen oder Projekten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gekoppelt.
Der Weg zu den Förderprogrammen für Energiesparhäuser führt in den meisten Fällen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (auch: KfW Förderbank). Um an die Förderleistungen zu kommen, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt werden. Wer beispielsweise einen Hausbau plant, muss den Neubau als Passivhaus, Kfw-40-Energiesparhaus oder Kfw-60-Energiesparhaus konzipieren.
Selbst wenn oben genannte Energiestandards nicht erfüllt werden, kann dennoch z.B. durch den Einbau einer auf erneuerbaren Energien basierende Heizung ein Anspruch auf Förderung erlangt werden. Die Vorteile der Förderkredite gegenüber einem "herkömmlichen" Baufinanzierungskredit ist ein niedriger Zinssatz, der zudem auf 10 Jahre festgeschrieben wird.
Besitzer von Altbauten können ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren. Durch Nachrüsten des Gebäudes mit einem modernen Heizsystem, die Installation von Photovoltaik-/Solarthermie-Anlagen oder etwa Maßnahmen zur CO2-Gebäudesanierung können sich Ansprüche auf die zinsgünstigen Darlehen der KfW ergeben. Vor einer Investitionsentscheidung sollten Sie auf jeden Fall unsere Beispielrechnung / Investitionsrechnung zu Photovoltaikanlagen lesen.